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Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
der Beirat des WTTV hat anlässlich seiner Sitzung am 18.6.2016 Änderungen der Wettspielordnung (WO) beschlossen, von denen ich die für Ihren Sportbetrieb wichtigsten nachfolgend zusammenfasse.
Terminpläne
Neuer Regeltext (WO, G 4.1.2):
Spielpläne sind innerhalb eines vom Spielleiter zu bestimmenden Zeitraums, welcher vor dem 1. Spieltag enden muss, vorläufig. In diesem Zeitraum darf der Spielleiter auf Wunsch des Gastgebers (und ohne Zustimmung der jeweiligen Gastmannschaft) ein Spiel neu terminieren, wenn die Austragung durch die Terminplanung selbst (z. B. Häufung von Heimspielen in einer kleinen Sporthalle, Verfügbarkeit von Sporthallen am Rand oder in der Mitte von Schulferien, Teilnahme von Spielern an Veranstaltungen des WTTV) oder durch die Anwendung der Vorschriften des Feiertagsgesetzes NRW gefährdet ist oder gar verhindert wird.